Häufige Fragen

Kann ich zu jedem Bestatter gehen, oder bin ich an einen „Gebietsschutz“ gebunden?

Entgegen einer verbreiteten Meinung können Sie jeden beliebigen Bestatter in Österreich mit der Durchführung einer Bestattung beauftragen. Ist der Sterbefall in einem Wohnhaus (nicht in einem Krankenhaus oder Heim) eingetreten, und liegt dieser Ort außerhalb des Betreuungsgebietes Ihres Bestatters, wird dieser meist seinen Kollegen vor Ort mit der Durchführung einiger Leistungen (z. B. Abholung und Amtswege) beauftragen und diese auch mit ihm abrechnen. Ebenso verhält es sich, wenn der Friedhof der Beerdigung nicht im Betreuungsgebiet Ihres Bestatters liegt. Sie finden die Leistungen des „fremden“ Bestatters auf der Rechnung „Ihres“ Bestatters unter „Durchlaufposten“ ausgewiesen.

Diese Vorgehensweise – die Sie natürlich nichts kostet – bewahrt die Bestatter vor Umständlichkeiten mit Amtsstunden und sonstigen regional unterschiedlichen Gepflogenheiten und gibt Ihnen die  Möglichkeit, ortsunabhängig rasch und effizient arbeiten zu können. Alle Bestattungsunternehmen sind an den landesweit einheitlichen Bestattertarif gebunden. Jener Bestatter, den Sie beauftragt haben, bleibt in jedem Fall Ihr Ansprechpartner in allen Belangen.

Was kostet ein Begräbnis?

Gegenfrage: „Was kostet ein Auto“ oder „Was kostet ein Urlaub?“ Antwort: „Das kommt darauf an….“

Ja, und genau aus diesem Grund werden Sie hier keine Preisliste finden!

Vor einer seriösen Preisauskunft müssen viele kostenrelevante Fragen geklärt werden: Sterbefall wann und wo? Überführung? Sarg/Urne? Bestattungsart (Erde/Feuer)? Welche Trauerfeier und wo? Grabstelle? Pfarrer/Redner? Anzahl und Gestaltung des Trauerdruckes? Musikwünsche? Sonderwünsche? etc.

Diesem Umstand begegnen manche Bestattungsunternehmen, indem sie mit „Fixpreisen“ oder „Paketpreisen“ werben. Aber Vorsicht! Mit Sicherheit kommen dabei noch weitere Kosten auf Sie zu, über die nicht gesprochen wurde, weil Sie „ja nicht danach gefragt“ haben, oder Neben- und Folgekosten, die naturgemäß noch außer der Bestattungskostenrechnung anfallen. Wir beraten Sie auch diesbezüglich, erklären Ihnen alles ganz genau und beantworten Ihnen sogar die Fragen, die Sie uns (noch) gar nicht gestellt haben.

Die Höhe der Gesamtkosten, die bei uns anfallen – dass sind unsere „Eigenen Leistungen“ und die für Sie vermittelten Fremdleistungen und die für Sie bezahlten Gebühren (auf deren Höhe wir keinen Einfluss haben)  -erhalten Sie schriftlich nach dem Aufnahmegespräch:

    • Unsere Leistungen: Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg, eventuell Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerdruck etc.
    • Leistungen, die möglicherweise von anderen Firmen erbracht werden: Blumenschmuck und Kränze, Krematorium, Steinmetz, Grabarbeiten etc.
    • Trauerredner, musikalische Leistungen etc.
    • Diverse Gebühren: Totenbeschaugebühr, Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, Gebühr für die Bewilligung der Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes, etc.
    • Weitere Kosten: Trauerbekleidung, Grabstein bzw. Grabrenovierung, Grabsteingravur, der
    • „Leichenschmaus“ etc.

Kann eine Urnenbestattung im eigenen Garten erfolgen, bzw. kann ich eine Urne zu Hause aufbewahren?

Aus Gründen der Pietät und um diesbezügliche Missbräuche zu vermeiden ist eine Urne grundsätzlich auf einem Friedhof beizusetzen.

In Niederösterreich kann die Gemeinde (Bürgermeister) die Beisetzung oder Verwahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofes bewilligen, wenn die beabsichtigte Beisetzung oder Aufbewahrung nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.
Die Kosten für eine derartige Bewilligung in Niederösterreich betragen EUR 291,30 (Stand: 2022).

Kann ich ein neues Grab überall erwerben oder nur am Friedhof meines Wohnsitzes?

Die Vergabe obliegt dem jeweiligen Friedhofshalter (Magistrat, Gemeindeamt oder Pfarramt). Ein Anrecht auf eine neue Grabstelle haben Sie grundsätzlich nur an Ihrem Hauptwohnsitz („Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen“). Der Bürgermeister kann aber im Einzelfall auch einem Zweitwohnsitzer oder auch Ortsfremden den Erwerb eines Grabes in seiner Gemeinde ermöglichen. Wer in einem Grab beerdigt wird, ist für den Erwerb der Grabstelle nicht relevant. Es muß lediglich der Benützungsberechtigte einverstanden sein.

Kann ich ein neues Grab jederzeit erwerben oder nur anläßlich einer Beerdigung?

Das muss beim  jeweiligen Friedhofshalter (Magistrat, Gemeindeamt oder Pfarramt) erfragt werden. Eine positive Antwort hängt meist davon ab, ob noch genug Platz für „leere“ Gräber vorhanden ist oder ob die Friedhofsverwaltung andere Gründe hat, die Vergabe von Grabstellen zu steuern. Achtung – auf manchen Friedhöfen sind die Gebühren für den Erwerb einer Grabstelle „zu Lebzeiten“ höher wie anlässlich eines Todesfalles. Es ist nicht erforderlich, sich  eine Grabstelle „vorsichtshalber zu sichern“, da Sie in Ihrer Heimatgemeinde ohnehin spätestens anlässlich eines Sterbefalles das Recht auf Erwerb einer Grabstelle haben.

Wo erhalte ich Auskunft über Gräber?

Alle Auskünfte wie Grabnummern, Laufzeit, Belegungen, Friedhofsgebühren usw. erhalten Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Weiterführende Links

Seite des Bundesverbandes der Bestatter – Bestatter.at

Österreichische Notariatskammer – Notar.at