Im Todesfall

Abholung vom Sterbeort

Abholung vom Krankenhaus oder Pflegeheim und Überführung in die zuständige Friedhofshalle. Für Sterbefälle im Wohnhaus oder bei einem Unfall ist außerhalb unserer Bürostunden der Journaldienst auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr erreichbar.

Überführung

In- und Ausland, von überall her oder nach überall hin, Organisation von Flugtransporten.

Erstellung von Trauerdrucksorten

Parten, Gedenkbilder, Danksagungen, werden im Haus gedruckt. Dadurch sind wir schnell, flexibel und preisgünstig. Wir helfen Ihnen bei der Textierung und individuellen Gestaltung.

Unsere aktuelle Musterbroschüre finden Sie im Downloadbereich (Unter Informationen)

Erledigung von Amtswegen

Sie müssen NICHT die amtliche Sterbeurkunde besorgen, bevor Sie zu uns kommen – auf Wunsch erledigen wir das für Sie.

Sarg

In unserem Schauraum befindet sich ein großes Sortiment an Särgen, Urnen und Grabkreuzen

Komplette Organisation der Trauerfeier

sowie Terminkoordination und Verrechnung von Priester oder Nachruf, Friedhofsverwaltung (Graböffnung) und Musikwünschen. Wir sind klein genug, jeden Sonderwunsch erfüllen zu können – das ist unsere Stärke.

Kostenlose Vermittlung von Fremdleistungen

Blumenschmuck, musikalische Gestaltung, Zeitungsinserat, etc.

Abmeldung bei der Pensionsversicherungsanstalt

Wir bereiten die Abmeldung bei der Pensionsversicherungsanstalt vor und informieren Sie über die Hinterbliebenenpension.

Verlassenschaftsabhandlung

Wir geben Ihnen wichtige Tipps für die Verlassenschaftsabhandlung und stellen auf Wunsch auch gleich einen Kontakt zum Notar her.

Abwicklung von Versicherungsleistungen

Wir sind Kooperationspartner des WIENER VEREIN und übernehmen im Ablebensfall die Abwicklung aller diesbezüglichen Formalitäten.

Weiters übernehmen wir auch das Inkasso für fast alle anderen Sterbeversicherungen.

Vorsorgeverträge und Beratung

Wen es beruhigt, der kann vieles schon zu Lebzeiten regeln. Wir helfen Ihnen gerne.

Was ist zu Tun

Zuhause

  • Arzt/Ärztin verständigen zur Totenbeschau
  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen
  • Zeit für Verabschiedung nehmen, Verwandte und Freunde verständigen
  • Fenster öffnen, Heizung abdrehen, Decken entfernen (mit Leintuch zudecken)
  • Kleidung vorbereiten

Tritt der Todesfall in einer Wohnung ein, so muss unverzüglich ein Arzt/Ärztin verständigt werden, der die Totenbeschau vornimmt. Dies können Sie schon vor einem Anruf bei uns erledigen, natürlich können aber auch wir die Meldung an den zuständigen Gemeindearzt veranlassen.

Wir bitten Sie vor der Totenbeschau keine Veränderung amLeichnam durchzuführen. Öffnen Sie die Fenster, entfernen Sie überflüssige Decken/Pölster, stellen Sie die Heizung herunter und halten Sie Kleidung bereit, welche wir gerne nach der Beschau zur Ankleidung verwenden.

Krankenhaus / Pflegeheim

  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen
  • Zeit für Verabschiedung nehmen, Verwandte und Freunde verständigen
  • Mit der Anstalt Kosten und Verbleib von Wertgegenständen klären

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus/Pflegeheim eintritt, wird die Totenbeschau durch einen Arzt/Ärztin vor Ort durchgeführt und bedarf keiner Veranlassung durch Sie.

Sie können die gewünschte Kleidung entweder in das Krankenhaus bringen oder Sie nehmen die Kleidung bei der Aufnahme in unser Büro mit.

Klären Sie mit dem Krankenhaus/Heim noch die restlichen anfallenden Kosten für Unterkunft und Behandlung und den Verbleib der Wertgegenstände ab.

Öffentlicher Ort

  • Polizei verständigen
  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen

Bei einem Tod an einem öffentlichen Ort ist immer die zuständige Sicherheitsbehörde involviert. Wir als Bestattungsunternehmen arbeiten zusammen mit den Behörden bei der Abholung und dem Transport in eine Leichenhalle, wo die Totenbeschau durchgeführt wird. Bei unklarer Todesursache kann es eventuell zur Überstellung in das nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus kommen.

Weitere Schritte

Nachdem der Erstkontakt mit uns geschehen ist, sind noch weitere Überlegungen anzustellen und Dinge zu organisieren.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Anzeige des Todes (ausgestellt durch den Arzt, falls diese Ihnen übergeben wurde)
  • Foto des Verstorbenen (für Todesanzeige, Gedenkkarten oder Sterbebildchen)
  • Dokumente (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde)
  • Grabdaten oder Namen und Beerdigungsdatum eines bereits im Grab Beerdigten
  • Polizzen über eine eventuell vorhandene Sterbeversicherung (z.B. Wiener Vereins).

siehe auch Informationen / Downloadbereich!

Folgende Überlegungen müssen Sie in weiterer Folge anstellen:

  • Wünschen Sie eine Erd- oder Feuerbestattung oder eine der neuen Bestattungsformen (Donaubestattung, Verarbeitung zu einem Diamanten,…) – Beachten Sie dabei auch die letzten Wünsche des Verstorbenen!
  • Friedhof, Grabstelle – Wo soll der Verstorbene beigesetzt werden, muss eine neue Grabstelle bei der Gemeinde/Pfarre beantragt werden? Muss ein Steinmetz den Deckel entfernen?
  • Trauerfeier – Wann soll diese stattfinden, möchten Sie die Feier in einem kirchlichen Rahmen gestalten?
  • Parten, Gedenkbilder – Wer soll verständigt werden, mit wie vielen Teilnehmern an der Trauerfeier rechnen Sie?
  • Zeitungseinschaltungen – Möchten Sie eine Einschaltung bei der NÖN oder dem Bezirksblatt?

Kosten

Bitte beachten Sie, dass bei einem Todesfall einige Kosten anfallen, die nicht nur beim Bestatter fällig werden:

  • Unsere Leistungen: Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg, eventuell Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerdruck etc.
  • Leistungen, die möglicherweise von anderen Firmen erbracht werden: Blumenschmuck und Kränze, Krematorium, Steinmetz, Grabarbeiten etc.
  • Trauerredner, musikalische Leistungen etc.
  • Diverse Gebühren: Totenbeschaugebühr, Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, Gebühr für die Bewilligung der Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes, etc.
  • Weitere Kosten: Trauerbekleidung, Grabstein bzw. Grabrenovierung, Grabsteingravur, der
  • „Leichenschmaus“ etc.

Die Höhe der Gesamtkosten, die bei uns anfallen – dass sind unsere „Eigenen Leistungen“ und die für Sie vermittelten Fremdleistungen und die für Sie bezahlten Gebühren (auf deren Höhe wir keinen Einfluss haben) – erhalten Sie schriftlich nach dem Aufnahmegespräch.