Vorsorge

Testament

Bei einem eigenhändigen Testament muss der gesamte Text von der Testamentsverfasserin/dem Testamentsverfasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss.

Es sollte mit dem vollem Namen unterschrieben werden, wobei im Gesetz lediglich gefordert wird, dass über die Identität der Testamentsverfasserin/des Testamentsverfassers kein Zweifel besteht. Es genügt also auch beispielsweise die Unterschrift „Euer Vater“. Ein Handzeichen oder eine Stampiglie genügt nicht. Etwaige Ergänzungen müssen nochmals unterschrieben werden.

Es ist zu empfehlen, dem eigenhändigen Text auch ein Datum anzufügen, das später im Verlassenschaftsverfahren von Bedeutung sein kann (etwa wenn mehrere, widerstreitende Testamente vorliegen).

Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments

Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einer Notarin/einem Notar oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt hinterlegt werden.

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

Im Zentralen Testamentsregister werden nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur die persönlichen Daten der Testamentserrichterin/des Testamentserrichters und das Datum der Testamentserrichtung registriert.

Im Sterbefall fragt die zuständige Notarin/der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist und kann es sich schicken lassen. Auf jeden Fall kann so verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt.

Das eigene Begräbnis

In der heutigen Zeit ist es sehr ratsam für das eigene Begräbnis vorzusorgen, um abgesichert zu sein und schon entsprechende finanzielle Vorkehrungen getroffen zu haben.

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht erteilen

Mit der Patientenverfügung können Sie gewisse Behandlungen oder medizinische Methoden ablehnen oder per Vollmacht eine Vertrauensperson zu solch Entscheidungen bevollmächtigen, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sein sollten.

Verständigungsliste

Erstellen Sie eine Liste von Personen, die im Todesfall verständigt werden sollen (Sofortige Verständigung / Einladung zum Begräbnis / Spätere Verständigung)

Vorsorgeversicherung

Denken Sie über die Möglichkeit einer Vorsorgeversicherung zur Absicherung der Kosten der Bestattung nach. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie mit Ihnen zusammen ein passendes Angebot bei einer Versicherung zu finden.

Wünsche niederschreiben

Festhalten der Wünsche für die Bestattung (Bestattungsart, Sarg, Musik und sonstige Sonderwünsche). Diese Liste sollten Sie nicht in das Testament schreiben, da dieses erst nach Begräbnis geöffnet wird. Hinterlegen Sie die Liste bei nahen Angehörigen oder teilen Sie uns jetzt schon Ihre Wünsche mit.

Dokumentenmappe

Legen Sie eine Dokumentenmappe an, welche alle relevanten Dokumente beinhaltet und über die Angehörige Bescheid wissen

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • Polizzen über relevante Versicherungen
Vermögensweitergabe und Testament

Sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut oder Finanzberater über die Vermögensweitergabe und denken Sie über das Niederschreiben Ihres Testaments nach.

  • Kostenlose Erstberatung bei jedem Notar
  • Hinterlegung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister
  • Die Kosten einer Beratung, fachmännische Errichtung und Hinterlegung beim Notar liegen zwischen € 150-250 können aber im Bedarfsfall einige Schwierigkeiten verhindern.